Am Mittag des 29. Juni wurde das dritte uns bekannte Verfahren wegen der Proteste gegen den AfD-Aufmarsch am 7. November 2015 in Berlin eröffnet. Wie bereits in den Verfahren zuvor ging es um Körperverletzung und Widerstand - nur der Landfriedensbruch fehlte diesmal. Nach 2 1/2 stündiger Verhandlung wurde das Verfahren ausgesetzt. Bereits am Vormittag war ein anderes Verfahren mit einem Freispruch geendet.