Bärgida - wir sind alkoholisiert
Am heutigen Tag, dem 27. April wurde das Urteil im Fall von Christoph Sch. getroffen. Dieser war beschuldigt auf eine Familie mit Migrationshintergrund gepinkelt zu haben. Wir hatten über diesen Fall damals berichtet.
Die Verhandlung war vor einem Schöffengericht und das Urteil war am Ende zwei Jahre und acht Monate ohne Bewährung. Er wurde unter anderem Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in der S-Bahn sowie Körperverletzung angeklagt.
Wir haben den Prozess besucht und stellen fest, dass Christoph entgegen seines üblichen Auftretens sehr zurückhaltend war. Äußerungen tätigte ausschließlich sein Anwalt. Am ersten Verhandlungstag, welcher in der vergangenen Woche stattfand, war er geständig.
Seine 21 Vorstrafen hatte er, wie auch die aktuelle Tat, unter Alkoholeinfluss verübt. Der Alkoholkonsum führte zu keiner Milderung der Strafe, da Christoph seit geraumer Zeit ein Alkoholproblem hat und gegen die Auflagen verstieß. Den Aufenthalt in einer Entzugsklinik hatte er selbst abgebrochen. Einzig das Geständnis führte zu einer Strafmilderung.
Das Urteil ist ein deutliches Zeichen. Die Staatsanwaltschat formulierte es in etwa: „Sie werden nicht etwa wegen Ihrer rechtsextremen Gesinnung verurteilt, sondern für die ekelhafte Art und Weise der Kundgebung.“
Eine detaillierte Prozessbeschreibung haben wir hier für euch bereit gestellt.
Medienberichte
damals:
heute:
Erstveröffentlichung auf #NoBärgida am 27. April 2016
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