Prozessbericht: Die Auseinandersetzung nach dem antifaschistischen Putzspaziergang in Buch
Am 19. Mai 2013 fand im Berliner Stadtteil Buch, einem Schwerpunkt neonazistischer Organisierung in der Stadt, ein antifaschistischer Putzspaziergang statt, bei dem Neonazi-Aufkleber und -Schriftzüge entfernt wurden. Es nahmen mehr als 50 Menschen teil. Im Anschluss wurden drei Neonazis bemerkt, die dem Rundgang hinterher gelaufen waren und Fotos anfertigten. Mehrere Linke folgten den Neonazis bis zu einem Imbiss, in dem sie sich verschanzten. Die Neonazis riefen die Polizei und behaupteten, sie wären mit Flaschen, Steinen und Stühlen angegriffen worden. Das LKA ermittelte anhand der von den Neonazis vorgelegten Bildern fünf Beschuldigte, darunter den Berliner Abgeordneten Oliver Höfinghoff, die nun am 21. April vor Gericht saßen.
21. April 2015 – Tag 1 des Gerichtsprozesses
Der erste Prozesstag begann um 9:00 Uhr mit einer Bedrohung durch die anwesenden Neonazis. Die Zeugen Christian Schmidt (auch Nebenkläger) und Daniel Stern kamen in einem Pulk von neun Neonazis an, darunter der Anmelder der rassistischen Demonstrationen in Hohenschönhausen Jens Irgang, die Neonazis Fabian Knop (Buch) und Tim Wendt (Schöneweide) und der Lichtenberger NW-Berlin-Aktivist David Gudra, der sofort begann, von weiteren Prozessbeobachter_innen Fotos anzufertigen. Schmidt und Stern betraten mit den anderen Neonazis den Besucherraum, wobei Schmidt die anderen Anwesenden mit den Worten „Eure Gesichter merke ich mir auch noch alle!“ bedrohte. Alle Anwesenden wurden auf Anweisung des Gerichts einer überzogenen Sicherheitskontrolle unterzogen – Passkopien, Schuhe ausziehen, alle Gegenstände abgeben – die Bedrohung durch anwesende Neonazis verhinderte das natürlich nicht.
Zu Beginn wurden alle Zeugen aufgerufen: Die Neonazis Schmidt und Stern, zwei Betreiber des Imbisses in Buch, die drei Polizist_innen, die vor Ort die Anzeige Schmidts aufnahmen und ihn zum Bahnhof begleiteten, der kodierte LKAler, der mehrere der Angeklagten (falsch) identifiziert hatte und der LKAler Göbel, der mit seinem fehlerhaften Ermittlungsschlussbericht dafür sorgte, dass das Verfahren eröffnet wurde. Der Neonazi Mathias Ebert war nicht erschienen.
„Erstunkene und erlogene Vorwürfe von bekennenden Nationalsozialisten“
Nachdem der Staatsanwalt die Anklage verlesen hatte, wurde den Angeklagten die Möglichkeit gegeben, dazu Stellung zu beziehen. Die meisten Angeklagten verzichteten auf dieses Recht. Nur der Abgeordnete Oliver Höfinghoff machte davon Gebrauch und erklärte, dass er der Gruppe, und somit auch den Neonazis gefolgt sei, um in seiner parlamentarischen Funktion zu dokumentieren und eventuell auftretende Konflikte zu schlichten. Das habe er vor Ort auch getan. Die Aussagen der Neonazis, auf denen die Anklage beruhte, seien „erstunken und erlogen“. Die vermeintliche Motivation der angeklagten Linken, Anti-Antifa-Aktivisten davon abzuhalten, Fotos von Linken zu fertigen sei vielmehr legitim. Gewalttätige Handlungen habe er nicht gesehen und seien den Fotos Schmidts auch nicht zu entnehmen. Es folgte eine längere Auslassung über Christian Schmidts Rolle als NPD-Vorsitzender in Pankow und Teil des Berliner Anti-Antifa-Netzwerks, sowie über die Taktik von Neonazis, politische Gegner_innen zu belasten, um im Rahmen der folgenden Verfahren deren persönliche Daten zu erfahren. Eine längere Aufzählung folgte, in der Schmidts gewalttätige Übergriffe und Angriffe auf Jugendklubs und andere Einrichtungen benannt wurden. Die Richterin unterbrach den Verteidiger dabei mehrmals, weil sie bemängelte, dass Schmidt als „Nazi“ bezeichnet wurde.
Um das zu untermauern, stellten die Verteidiger mehrere Anträge. Zum einen wurde beantragt, die Kamera des Neonazis David Gudra (im Publikum) zu beschlagnahmen, um zu zeigen, dass dieser in Einvernehmen mit Schmidt Fotografien von politischen Gegner_innen vor dem Gericht angefertigt hatte. Zum anderen wurde beantragt, den Neonazi Fabian Knop (ebenfalls im Publikum) als weiteren Zeugen zu laden, weil in seiner Wohnung die Aktion der Neonazis geplant worden sei und vor dort auch gestartet sei. Die Richterin stellte die Anträge zurück, so dass sich beide Neonazis mit den anderen fünf im Besucherraum entfernen konnten, mitsamt der Kamera und den Bildern.
Vernehmung Christian Schmidt - „um Straftaten zu dokumentieren“
Es folgte das Verhör des Neonazis Schmidt. Er trat gleichzeitig als Nebenkläger auf und wurde von dem Rechtsanwalt Alexander Held aus Schmalkalden vertreten, der schon früher Neonazis verteidigt hatte. Im Verhör schilderte er den Tathergang wie folgt: Er hatte aus dem Internet von dem antifaschistischen Putzspaziergang erfahren und wollte mit den anderen hinterherlaufen „um Straftaten zu dokumentieren“ und die Aufkleber zu entfernen. Sie seien 100 Meter vor dem Bahnhof von mehreren Linken entdeckt worden, die dann augenscheinlich noch weitere heran telefonierten. Aus einer Entfernung von 100 Metern hätten sie eine Glasflasche auf die drei Neonazis geworfen, die sich in einen Döner-Imbiss flüchteten. Dort kauften sie sich Bier, um sich zu verteidigen. Schmidt postierte sich in der Tür, in einer Hand das Bier in der anderen den Fotoapparat. Er fertigte weitere Fotos und wurde dabei mit mindestens einer Flasche und einem Stuhl beworfen. Dabei wurde er durch Scherben an der rechten Wade verletzt und sein Tattoo beschädigt. Sein Tätowierer musste die Stelle später nachstechen. Er könne sich nicht mehr erinnern, was die Linken im Einzelnen gerufen hätten. Auch wurde mit einer „solid“-Fahne nach ihm gestochen. Als ein Mitarbeiter des Imbisses rausging, um zu schlichten, hätte er schnell die Polizei gerufen. Die Linken seien dann zum Bahnhof gelaufen. In der Zwischenzeit hätte er dem „zufällig vorbei gekommenen“ Andreas Rokohl die Speicherkarte seiner Kamera gegeben „falls die Linken nochmal zurückkommen und mir die Kamera klauen“. Die Polizei hatte inzwischen die S-Bahn gestoppt und fuhr mit Schmidt und den anderen zum Bahnhof, wo er zwei mutmaßliche Angreifer identifizierte. Die anderen Anwesenden wurden nicht kontrolliert. Die restlichen Angeklagten waren scheinbar nicht auf dem Bahnhof anwesend oder wurden nicht erkannt.
Die Fotos hätte er am Tag später der Polizei übergeben. Die anderen beiden Neonazis, Daniel Stern und Mathias Ebert hätte er seitdem nicht mehr gesehen. Die Richterin stellte mehrere Nachfragen zum Geschehen, wie lange die Situation dauerte, ob es leicht sei, mit nur einer Hand eine Kamera zu führen, was das für eine Kamera wäre, die er hat. Schmidt: „Eine Canon“ - Ein Verteidiger: „Das ist aber keine deutsche Marke.“ - Schmidt: „Ja, aber auch die Engländer machen gute Produkte.“ Gemeinsam mit Schmidt wurden die in den Prozess eingebrachten Bilder in Augenschein genommen. Seltsamerweise waren immer genau die vermeintlichen Momente ausgespart, in denen er behauptete, dass nach ihm geschlagen oder geworfen worden sei. Die Richterin kam zu dem Schluss: „Herr Schmidt. Sie haben gesagt, dass sie die Kamera mitgenommen haben, um Straftaten zu dokumentieren, aber genau die Straftaten, die sie hier angezeigt haben sind auf keinem der Fotos auch nur im Ansatz zu sehen.“
Offensichtliche Widersprüche - „Buch ist halt ein anderes Pflaster.“
Im Folgenden wurde Schmidt zu seiner politischen Verortung befragt. Er gab zu, dass er Kreisvorsitzender der NPD in Pankow ist. Er würde auch die Facebook-Seite der Pankower NPD betreuen und regelmäßig in Buch und auf politischen Veranstaltungen Fotos anfertigen, auch von politischen Gegner_innen. Organisationen wie „AG Buch“ oder „NSBA“ habe er nicht angehört. Da wisse er auch nicht, wer das sei. Über den politischen Hintergrund des genannten Andreas Rokohl wollte er keine Angaben machen, auch nicht bestätigen, dass dieser führender NPD-Funktionär im naheliegenden Bernau sei. Auf die Frage hin, ob er die Angeklagten kenne, meinte er bei einzelnen „Na, die kennt man halt.“ Konkretisieren wollte er das nicht. Obwohl er in seiner ersten Polizeiaussage keinen Flaschenwurf auf halber Strecke zwischen Bahnhof und Imbiss erwähnt hatte, und während der zweiten Ausssage, konkret danach befragt, sogar abstritt, dass es diesen gegeben habe, blieb er nun fest dabei, dass auch schon auf dem Weg zum Imbiss eine Flasche geflogen sei. Auf diesen Widerspruch hingewiesen meint Schmidt: „Ich habe meine Meinung halt geändert.“
Auch in Bezug auf seine Verletzung stimmte die Aussage nicht im Geringsten mit früheren Aussagen überein. Bei der Polizei hatte er Verletzungen an beiden Beinen genannt. Erlag ein Foto der blutenden rechten Wade vor, auf dem kein Tattoo erkennbar war. Auf die Frage, ob er den Namen seines Tätowierers nennen könnte, um seine Aussagen zu bekräftigen, verweigerte er die Aussage. Auch die Androhung von Beugehaft änderte daran nichts. Richerin: „Ok, daraus ziehe ich jetzt mal meine eigenen Schlüsse.“
Bei der Zuordnung der Täter verhaspelte er sich immer wieder aufs Neue. War er sich noch sicher, dass ein Angeklagter mindestens eine Flasche und einen Stuhl nach ihm geworfen hatte, wurde aus einer Person mit blauem Shirt, die mit einer Fahne nach ihm geschlagen hatte nun eine Person mit rotem Shirt. Da sei er sich sicher.
Auf Schmidts Bildern weiterhin in der von ihm als gewalttätig und bedrohlich empfundenen Situation zu erkennen, wie eine ältere Frau seelenruhig mit Einkaufstüten zwischen den Linken hindurch läuft. Ein Mann steht außen am Imbiss und isst. Wie Schmidt sich diese Diskrepanz erklären würde? Schmidt: „Buch ist halt ein anderes Pflaster. Da ist man so was gewöhnt.“
Der sichtlich genervten Richterin war dank des dummdreisten Verhaltens und der offensichtlichen Lügen Christian Schmidts inzwischen auch aufgegangen, dass sie hier einem Neonazi auf den Leim gegangen war. Sie wies Schmidt mehrere Male zurecht, dass er die Aussage nur verweigern dürfe, wenn er sich selbst belaste. Allen im Gerichtssaal war inzwischen klar, dass Schmidts Aussage nicht im Geringsten etwas mit der Realität vor Ort zu tun hatte. Hier handelte es sich offensichtlich um einen organisierten Neonazi, dessen Ziel es war, Linke hinter Gitter zu bringen.
Die Aussage Christian Schmidts wurde nach einer Weile unterbrochen, um die beiden Mitarbeiter des Imbisses vorzuziehen. Einer der beiden leide an Epilepsie und könne nicht so lange warten.
Vernehmung Imbiss-Mitarbeiter - „Ich kann mich nur noch an wenig erinnern.“
Der Verhörte gab anfangs an, dass er aufgrund seiner Krankheit nur noch wenig Erinnerungen an den Tag habe. Er bestätigte, dass es zwischen den drei Personen im Imbiss, die sich Bier gekauft hätten, und einer Gruppe draußen einen Disput gegeben habe. Er hätte das Klirren einer Bierflasche gehört. Später lagen nur Scherben dieser einen Bierflasche im Eingangsbereich (die Neonazis waren die Einzigen in der Situation, die Bierflaschen hatten). Er wäre dann nach draußen gegangen, um die Gruppen in verschiedene Richtungen wegzuschicken. Dem wären die Linken dann auch nachgekommen. Er hätte das ganze Szenario nicht als besonders bedrohlich empfunden.
Vernehmung Imbiss-Betreiber - „Die Beschädigungen am Türrahmen stammen von einem Einbruch.“
Die Aussage des Imbiss-Betreibers bestätigte größtenteils die seines Kollegen. Die drei Neonazis wären ruhig, nicht gehetzt in das Geschäft gekommen. Sie hätten sich drei Bierflaschen genommen und bezahlt. Einer wäre vorne an der Tür gewesen, die anderen beiden dahinter im Laden. Alle drei wären mit Tüchern vermummt gewesen. Draußen wäre eine Gruppe von Leuten gewesen. Er könne keine Rufe wiedergeben und hätte auch keine direkte Auseinandersetzung gesehen. Er hätte nur eine Flasche an der Tür zerbersten hören. Wo sie herkam, wusste er nicht. Sein Kollege hätte einmal verhindert, dass mit einem Stuhl geschlagen wurde. Von wem, könnte er nicht sagen. Er hätte anschließend Bierflaschenscherben weggemacht.
Später seien nochmal Polizisten dagewesen und hätten Dellen am Türrahmen fotografiert. Die waren jedoch von einem Einbruch eine Woche früher. Die seien erst danach weggemacht worden.
Im Anschluss an die beiden Betreiber des Dönerladens wurde Christian Schmidt weiter befragt. Um 15:00 Uhr wurde die Verhandlung auf den 28. April vertagt. Die restlichen Zeugen wurden für diesen Termin wieder vorgeladen.
23. April 2015
Christian Schmidt und weitere Pankower NPDler warten schon morgens vor dem Flüchtlingsheim in Buch auf die ersten ankommenden Geflüchteten. Er fotografiert alle Ankommenden und stellt später Teile der Fotos auf die Pankower NPD-Seite.
24. April 2015
Christian Schmidt meldet eine NPD-Demonstration durch Buch an, auf der gegen die neu eingezogenen Geflüchteten des Containerdorfs gehetzt wird. An der Demonstration, auf der Schmidt auch spricht, nehmen etwa 50 Neonazis teil. Ein Neonazi wird festgenommen. Auf Facebook heißt es: „Schwarz-weiß-rote Fahnen zieren die Demo und zeigen ganz klar: Buch bleibt deutsch!“
26. April 2015
Christian Schmidt reist mit mehreren Pankower NPDlern nach Nürnberg und fotografiert sich dort vor dem Reichsparteigelände. Er schreibt dazu auf seiner Facebookseite: „Während man sich Sehenswürdigkeiten wie das Gelände der ehemaligen Reichsparteitage und unter anderem das Gerichtsgebäude mit dem berühmten "Saal 600" ansah. Besonders letzterer nimmt ein tragisches Kapitel in der Geschichte unseres Volkes ein, wurde doch in ihm nach Ende des zweiten Weltkriegs stellvertretend für unser Volk die damalige Elite des NS-Staates völkerrechtswidrig verurteilt und anschließend hingerichtet.“
27. April 2015
Christian Schmidt veröffentlicht auf der NPD-Pankow-Facebookseite Fotos von Geflüchteten, die in ein neues Flüchtlingsheim in Prenzlauer Berg einziehen. Er schreibt von „ausländischem Sicherheitsdienst“ und „Überfremdung“ des Bezirks.
28. April 2015 - Tag 2 des Gerichtsprozesses
Es wurden alle Zeugen aufgerufen: Die Neonazis Schmidt und Stern, die drei Polizisten, der kodierte LKAler und der LKAler Göbel. Der Neonazi Mathias Ebert war erneut nicht erschienen. Die Richterin erklärte das damit, dass sie gerade erfahren habe, dass er seit September 2014 eine Haftstrafe in der JVA Cottbus absitzt.
Zu Beginn wurde über Schmidts Antrag beraten, die Kosten seines Anwalts vom Gericht zu übernehmen. Sowohl Richterin als auch Staatsanwaltschaft sahen darin keinen Sinn, weil Schmidt in der Lage sei, sich selbst zu vertreten. Christian Schmidt musste mit hochrotem Kopf realisieren, dass er wohl auf den Kosten seines Anwalts Held sitzen bleibt. Dieser war zum zweiten Prozesstag nicht aus Thüringen angereist. Stattdessen befand sich der Berliner Anwalt Andreas Junge (ebenfalls bekannt als Anwalt von Neonazis) im Gericht, um Schmidt in Notfällen zu vertreten.
Vernehmung Christian Schmidt - „Die Polizei hat mich aufgefordert, die Anzeige zu machen.“
Schmidt wurde nun von den Verteidiger_innen noch einmal die Möglichkeit eröffnet, seinen Tätowierer zu nennen, um seine Verletzungen zu bestätigen. Er weigerte sich erneut. Daraufhin befragte ein Verteidiger Schmidt zu einem anderen Verfahren, das Schmidt gegen eine Pankower SPDlerin angestrebt hat. Mit ihr war er während des Wahlkampfs 2014 aneinandergeraten. Gefragt ob sie ihn geschlagen oder verletzt habe, verneinte Schmidt. Er sagte aus, dass sie ihn bedrängt habe. Die Polizei hätte ihm geraten, eine Anzeige zu machen. Die SPDlerin hätte ihn auch angezeigt. Daraufhin beschrieb der Verteidiger die SPDlerin als ca 60-jährige Frau von 1.60 Meter Körpergröße. Sie sei zudem teilweise gelähmt. Ob diese Frau ihn ernsthaft bedroht hätte, antwortete Schmidt mit ja. Schmidt wurde dann aus der Akte vorgehalten, dass er damals bei der Polizei ausgesagt habe, die SPDlerin hätte ihn „geschlagen und verletzt“. Ein weiteres Mal wurde deutlich, dass Schmidt Anzeigen bei der Polizei nutzt, um gegen politische Gegner_innen vorzugehen, Namen und Adressen in Erfahrung zu bringen und sie einzuschüchtern.
Vernehmung Daniel Mark Stern - „Alles nur gelogen, um den Linken eins reinzuwürgen.“
Der 21-jährige Neonazi Stern wurde anfangs gebeten, seine Sicht des Geschehens zu schildern. Er sei mit Schmidt und Ebert in Buch „spazieren gegangen“, von einem Antifa-Rundgang hätte er vorher nichts gewusst. Erst auf dem Weg hätten sie damit angefangen linke Aufkleber abzumachen. Auf die Frage der Richterin, was linke Aufkleber seien, anwortete er „Na das Gegenteil von sehr rechts.“
Auf Höhe der Sparkasse hätten sie eine große Gruppe Linker gesehen, die ihnen dann hinterher gerannt seien. Dabei sei in Höhe der Brücke beim Deichmann eine Flasche geflogen, die niemanden verletzt hätte. Sie wären dann in den Dönerimbiss geflohen. Ebert nach ganz hinten, wobei der Betreiber verhindert hätte, dass Ebert sich hinter dem Tresen versteckt, dann er im Geschäft und Schmidt in der Tür. Er sei nicht vermummt gewesen und hätte auch keine Bierflasche gehabt. An der Stelle räumte Stern ein, dass die gesamte Aussage bei der Polizei, die darüber hinaus ginge, gelogen sei.
Stern hätte sich am Abend nach der Auseinandersetzung mit Mathias Ebert getroffen, der ihm gesagt habe, was angeblich passiert sei und welche Personen zu belasten seien. Schmidt soll angeblich bei diesem Gespräch nicht dabei gewesen sein. Woher Ebert die Informationen hatte, könne er nicht erklären, weil Ebert sich ja versucht hatte, im hinteren Teil des Ladens zu verstecken.
Er selber habe nichts weiter von der Auseinandersetzung mitbekommen, außer dass eine Bierflasche an der Tür eingeschlagen sei und dass Schmidt im Laufe der Auseinandersetzung einen der Stühle des Dönerimbisses vor sich gehalten hätte. Er wäre wie versteinert gewesen. Solche Auseinandersetzungen kenne er nicht aus Cottbus. Nach der Situation sei die Polizei recht schnell dagewesen. Er hätte keine Person gesehen, der Schmidt die SD-Karte zugesteckt hat und sei auch nicht von der Polizei auf den Bahnhof zur Identifizierung von Linken geführt worden. Mit Schmidt und Ebert habe er seitdem nichts mehr zu tun.
Nach der Aussage ließ die Richterin die Polizei- und LKA-Zeug_innen in den Saal bringen und eröffnete ihnen, dass sie nicht mehr gehört werden würden.
Das Ende des Prozesses - "höchst unglaubwürdiger Belastungszeuge"
Im Anschluss zogen sich Richterin, Staatsanwalt und die Verteidiger_innen zur Besprechung zurück. Zurück im Gerichtssaal bot die Richterin einem der Angeklagten die Abtrennung seines Verfahrens, die Reduzierung der Vorwürfe auf versuchte Sachbeschädigung und die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit gegen Zahlung von 350€ an. Der Angeklagte nahm das Angebot an.
Die Verteidigerin eines weiteren Angeklagten brachte dann einen Beweisantrag ein, dass ihr 51-jähriger Mandant zum beklagten Zeitpunkt im Urlaub gewesen sei. Er hätte mehrere Zeug_innen, dass er ununterbrochen außerhalb Berlins gewesen sei und somit nicht an der vermeintlichen Tat teilgenommen haben könne. Die angeblich so szenekundigen Polizeibeamten, die im Prozess nicht ihre eigene Identität preisgeben, und stattdessen kodiert auftreten, wären scheinbar relativ vorschnell dabei, ihnen bekannte Personen aus der linken Szene (auch mal falsch) zu identifizieren und sie so auf die Anklagebank zu bringen.
Anschließend hielt der Staatsanwalt sein Plädoyer. Er sei nach den Aussagen der Zeugen der Meinung, dass alle vier Angeklagten freizusprechen seien, da zwei von ihnen nachweislich nicht am Tatort waren und den anderen beiden nicht nachzuweisen sei, dass sie einen gemeinsamen Tatentschluss gehabt hätten oder Handlungen begangen hätten, die den Vorwurf der gemeinschaftlichen schweren Körperverletzung rechtfertigten.
Die Verteidiger_innen schlossen sich der Forderung nach Freispruch an, unterstrichen aber nochmal den Skandal, dass hier das Gericht, lediglich gestützt auf Aussagen von bekannten Neonazis, ein solches Verfahren – inklusive des Entzugs der Immunität eines Abgeordneten – angestrebt hat. Die Absprachen und Lügen seien schon aus den Akten erkenntlich gewesen. Auch die Beamten des LKA hätten in ihrem Schlussbericht Taten behauptet, die von keinem der Zeugen benannt worden waren. Es wäre folgerichtiger gewesen, erst die parallel eingereichte Anzeige gegen Schmidt wegen falscher Verdächtigung zu ermitteln, statt sie für dieses Verfahren zurückzustellen. Die Verteidiger stellten klar, dass die Anklage ungerecht und vermeidbar gewesen sei und die Berliner Justiz einen schlechten Job gemacht habe. Hätten alle beteiligten Stellen ihre Arbeit richtig gemacht, hätte es gar nicht zu dem Verfahren kommen dürfen.
Der politische Schaden sei nicht wieder gutzumachen. Die Strategie der Neonazis, sich durch Anzeigen Namen und Adressen von politischen Gegner_innen zu besorgen, hätte funktioniert. Ein Abgeordneter sei über zwei Jahre hinweg dem Verdacht der Gewalttäterschaft ausgesetzt gewesen. Und sowohl in Polizeistatistiken als auch im Jahresbericht 2014 des Bundesamtes für Verfassungsschutz sei der Fall als einer von vier herausragenden Vorkommnissen der Auseinandersetzung Rechts-Links genannt worden. Auch das hätten LKA, Staatsanwaltschaft und Gericht zu verantworten. Der Angeklagte, der nachweislich nicht am Tatort gewesen war, nutzte sein letztes Wort dafür, um in Zeiten gesellschaftlicher Zuspitzung die Wichtigkeit linken Protests unterstreichen. Er dankte den Antifaschist_innen, die sich täglich in den Bezirken Berlins gegen Neonazis wehren.
Die Richterin verkündete nach einer kurzen Pause das Urteil. Sie sprach alle vier Angeklagten frei. Sie erklärte den Zeugen Schmidt als völlig unglaubwürdig und unterstellte nicht nur ihm sondern auch den den Ermittlungsbehörden eine Belastungsabsicht. Keiner der Vorwürfe hätte sich erhärten lassen. Im Gegenteil: Zwei der Angeklagten waren nicht vor Ort, die anderen beiden hätten keinerlei Handlungen gegen die Betroffenen vollführt. Die Kosten des Verfahrens wurden von der Staatskasse übernommen.
29. April 2015
Der Lügner und Gewalttäter Christian Schmidt verteilt mit anderen Neonazis in Berlin-Blankenburg NPD-Flugblätter mit der Aufschrift „Sicherheit durch Recht und Ordnung“.
Zum Weiterlesen:
Recherche-Artikel „Anti-Antifa-Nachwuchs Christian Schmidt“ (http://www.recherche-und-aktion.net/2014/03/christian-schmidt/)
Prozess-Auswertung von Oliver Höfinghoff (http://piratenstadt.net/freispruch-erster-klasse/)
Erstveröffentlichung auf Indymedia am 6. Mai 2015
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